Pflege von Ausgleichsflächen

Auf der Basis unterschiedlicher Gesetzgebungen (z. Landespflegegesetz, Flurbereinigungsgesetz)
müssen die Gemeinden Ausgleichs- und Ersatzflächen zur Wiederherstellung der
gestörten Landschaftsfunktionen zur Verfügung stellen. Die Benennung und Pflege von Ausgleichs-
und Ersatzflächen dient der Erhaltung des Landschaftsbildes, dem Erholungswert und
dem Biotop- und Artenschutz.

Ich kümmere mich verantwortungsvoll und eigenständig um Ihre Öko-Ausgleichsflächen
unter anderem mit:

  • Leistungsstarken AS-Mähern
  • Stihl Freischneider

 

Zahlreiche Kommunen vertrauen bereits auf meine Leistungen (Referenzen)

Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und vereinbare gerne einen persönlichen
Termin mit Ihnen.

Ihr Robert Meyer